Betreuung

Sie kommen im Alltag nicht mehr zurecht und wünschen sich Unterstützung. Irgendwie haben Sie mal etwas von Betreuung gehört und möchten sich informieren.  

Stopp!

Genau an diesem Punkt entstehen die ersten Irrtümer und viele haben einfach die falschen Vorstellungen von dem, was ein Berufsbetreuer macht oder besser gesagt - eigentlich eher NICHT macht.  Leider besteht sogar unter Fachleuten, die es eigentlich besser wissen müssten,  eine falsche Vortsellung davon, was rechtliche Betreuung ist. Genauere Informationen im Untermenue "Was ist Betreuung?" oder "Aufgaben des Betreuers" oder Betreuer Pflichten.

Die rechtliche Betreuung wird in der Zeit des demographischen Wandels immer wichtiger werden und beschreibt keineswegs die Ultima Ratio. Ich vergleiche meinen Beruf gerne mit einer Brille. Ohne Brille ist man nahezu hilflos, aber mit Brille wieder voll im Leben. In der steigenden urbanen Anonymität ist sich jeder Selbst der Nächste und Beruf / Karriere zieht die Jugend in die Städte. Verdenken kann man es ihnen nicht, aber Sie/ich können gemeinsam einen Weg finden, der Ihr Leben weiter lebenswert gestaltet. 

Aber: Sie müssen sich darauf einlassen wollen - auch wenn es schwer fällt einen Vertrauensbonus zu gewähren und sich einzugestehen, dass man nicht mehr Alles alleine schafft.

Dazu  möchte ich Ihnen in den Untermenüs genauere Informationen geben, da der Umfang einfach zu groß ist, um es pauschal zu beantworten. 

Wichtig: Betreuung ist keine Entmündigung!

Bis 1992 konnten Erwachsene unter bestimmten Umständen entmündigt werden, ihre gesetzliche Vertretung übernahm ein so genannter Vormund. Seit der Betreuungsrechtsreform können Volljährige nicht mehr entmündigt werden.

Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen. Der berufliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen im Grundsatz so zu treffen, wie sie der geschäftsfähige Betreute selbst getroffen hätte.